Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. (gültig ab dem 1.12.2020):

Mit dem Kartenkauf werden die AGB anerkannt.

Ticketbuchung
Tickets sind platzgebunden.

Kartenreservierung & Umtausch
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Karten. Für Umbuchungen erheben wir eine Unkostenpauschale von 2,50 pro Ticket. Kartenreservierungen sind sieben Tage ab dem Buchungstag gültig, nach dieser Frist gehen nichtbezahlte Karten in den Verkauf zurück. Für die Abendkasse reservierte und noch nicht bezahlte Karten müssen bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.

Namen/ Kontaktdaten
Momentan gibt es keine Vorschriften zur Kontaknachverfolgung. Sie müssen diese also nicht hinterlegen.

Absage und Abbruch von Vorstellungen
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, abzubrechen oder zu unterbrechen (z.B. witterungsbedingt, wegen Krankheit oder aus betriebstechnischen Gründen). Eintrittskarten werden - wie bei Freilichtspielen üblich - nur zurückerstattet oder umgetauscht, wenn die Veranstaltung vor Aufführungsbeginn abgesagt werden muss. Die Rückerstattung des Kartenpreises ohne Systemgebühr erfolgt in diesen Fällen bis 8 Tage nach dem Veranstaltungstermin gegen Vorlage oder Einsendung der Originalkarte und unter Angabe von Adresse und Bankverbindung bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden.

Kartenversand
Karten werden nur gegen Lastschrift zuzüglich 2,50 € Versandkostenanteil versandt. Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. Der Empfänger trägt das Risiko des Kartenverlustes beim postalischen Versand.

Einlass
Um Warteschlangen und größere Menschenansammlungen zu vermeiden, ist auf den Eintrittskarten zusätzlich zur Sitzplatznummer auch der zugewiesene Eingang vermerkt.
Bitte beachten Sie diese Informationen und nutzen Sie nur den Ihnen zugewiesenen Ein- bzw. Ausgang.
Kinder unter 3 Jahren haben keinen Zutritt
. Das Mitbringen von Hunden, Fahrrädern und Kinderwagen ist nicht gestattet. (Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.) Sollten Sie nach Beginn der Vorstellung kommen, können Sie nicht mehr mit der Zuweisung der bestellten Plätze rechnen, die Karten verlieren ihre Gültigkeit. Aufgrund der Abstandsregeln und der genauen Platzierung werden wir uns zwar um einen Ersatzplatz und eine Möglichkeit zum Nacheinlass auf Ersatzplätze bemühen, können diese aber nicht garantieren. Eine Rückerstattung der Tickets nach Vorstellungsbeginn ist grundsätzlich nicht möglich.

Einlassbeschränkung aufgrund eines vermuteten Infektionsrisikos
Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion zeigen, ist ein Besuch der Vorstellung nicht gestattet. Eine Kartenrückerstattung ohne Systemgebühr ist in diesem Fall unter Angabe des Grundes nur für die betroffene Person möglich und wenn dies vor der gebuchten Veranstaltung erfolgt. Im Nachhinein können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Lautstärke
Es kann bei Vorstellungen kurzzeitig zu Lautstärkepegeln über LAeqT>85dB kommen. Mit gehörgefährdenden Lautstärken muss gerechnet werden.

Ton- und Bildaufzeichnungen
Während der Vorstellung sind das Fotografieren sowie Ton- und Bildaufzeichnungen streng untersagt. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein.

Alle Treppenvorstellungen werden Open Air gespielt. Auch bei unsicherer Wetterlage oder bei leichtem Regen werden die Vorstellungen nach Möglichkeit gespielt. Wir empfehlen der Witterung entsprechende Kleidung.

Wir behalten uns das Hausrecht vor.

Besondere Regelungen in der Corona- Pandemie

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Corona-Pandemie können besondere Regelungen gelten.

Grundsätzlich gelten während der Veranstaltung die aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregelungen und die aktuell geltenden Vorschrift zum Nachweis (genesen, geimpft, getestet) nach der jeweils gültigen Fassung der entsprechenden Landesverordnung gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und des darauf beruhenden Hygienekonzepts der Freilichtspiele Schwäbisch Hall.

Eine Nichtbeachtung der Regelungen kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Ein Ersatzanspruch entsteht dadurch nicht. Sollte durch eine Änderung der Infektionslage und dementsprechend angepassten Verordnungen neue und zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, behalten wir uns vor, diese zu ergreifen, bzw. das Hygienekonzept entsprechend anzupassen. Bei der Veranstaltung werden Sie über geltende Regeln informiert. Anweisungen unseres Personals dienen Ihrer Sicherheit und müssen befolgt werden. Sollten neue Regelungen eine veränderte Sitzanordnung verlangen, kann es zu einer Neuplatzierung kommen. Sie haben dann keinen Anspruch auf den bisherigen Platz.