1. Geltungsbereich
Die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Freilichtspielen Schwäbisch Hall e.V. (Freilichtspiele) und den Besucherinnen und Besuchern bzw. Kundinnen und Kunden (gültig ab dem 01.10.2024).
Mit dem Kauf von Eintrittskarten werden die AGB Vertragsbestandteil und damit anerkannt.
2. Spielpläne
Die Spielpläne mit den Anfangszeiten der Vorstellungen werden von den Freilichtspielen in den Programmflyern für die Sommer- und Winterspielzeit und auf ihrer Website veröffentlicht. Änderungen jeglicher Art (Programm, Termine, Besetzungen) bleiben vorbehalten, auch wenn diese kurzfristig erfolgen müssen. Die Freilichtspiele übernehmen keine Gewähr für Angaben in anderen Veröffentlichungen (Tageszeitungen etc.).
3. Kartenverkauf
a) Die Freilichtspiele verkaufen Eintrittskarten online über ihre Homepage mit dem Verkaufsprogramm EVENTIM oder über die Tourist Information der Stadt Schwäbisch Hall zu den im Spielplan angegebenen Öffnungszeiten und telefonisch unter der im Spielplan genannten Telefonnummer. Der Verkauf in der Tourist Information erfolgt im Auftrag der Freilichtspiele. Vertragspartner beim Kauf von Eintrittskarten sind immer die Freilichtspiele Schwäbisch Hall.
b) Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Ermäßigungen sind in den Spielplänen und auf der Homepage der Freilichtspiele veröffentlicht. Änderungen bleiben vorbehalten.
c) Berechtigten Personengruppen werden Ermäßigungen nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Der Nachweis muss beim Kartenkauf vorgelegt und bei der Einlasskontrolle bereitgehalten werden. Auf bereits gekaufte Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung mehr gewährt werden.
d) Die Bezahlung von Eintrittskarten kann per Giro-Karte, Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa) oder SEPA-Lastschriftverfahren durchgeführt werden, sowie beim Verkauf von Eintrittskarten in der Tourist Information per Barzahlung.
Im Online-Verkauf gelten die auf der Webseite der Freilichtspiele bereitgestellten Zahlungsmethoden. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung behalten sich die Freilichtspiele vor, neue Bestellungen des Kunden oder die Bezahlmöglichkeiten einzuschränken.
Die Abwicklung des Zahlungsdienstes erfolgt im Rahmen eines gesonderten Rechtsverhältnisses, das der Kunde mit dem Zahlungsdienstleister eingeht.
e) Die Bezahlung kann außerdem mit gültigen Gutscheinen vorgenommen werden. Diese können als Geschenkgutscheine erworben werden. Sie haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Geschenkgutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass in einem Jahr keinen Vorstellungen der Freilichtspiele angeboten werden können. Die Gültigkeit verlängert sich dann automatisch um die Zeit, während der keine Vorstellungen angeboten werden. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich. Entsprechendes gilt für Storno- oder Kulanzgutscheine.
f) Bereits erworbene Eintrittskarten können nicht umgetauscht oder erstattet werden.
g) Reservierung von Eintrittskarten sind sieben Tage ab dem Buchungstag gültig, nach dieser Frist gehen nichtbezahlte Eintrittskarten in den Verkauf zurück. Für die Abendkasse reservierte und noch nicht bezahlte Eintrittskarten müssen bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Anderenfalls gehen diese ebenfalls in den Verkauf zurück.
h) Ein Postversand von Eintrittskarten ist nur bei Lastschriftzahlung zuzüglich 2,50 € Versandkostenanteil möglich. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. Der Empfänger trägt das Risiko des Verlustes beim postalischen Versand von Eintrittskarten.
4. Absage und Abbruch von Vorstellungen
Die Freilichtspiele behalten Sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen (z.B. witterungsbedingt, wegen Krankheitsfällen im Ensemble oder aus betriebstechnischen Gründen).
Eintrittskarten werden, wie bei Freilichtspiele üblich, nur zurückerstattet oder umgetauscht, wenn eine Veranstaltung vor Aufführungsbeginn abgesagt werden muss.
Die Rückerstattung des Kaufpreises (ohne Systemgebühr) erfolgt in den genannten Fällen bis 8 Tage nach dem Veranstaltungstermin gegen Vorlage oder Einsendung der originalen Eintrittskarte und unter Angabe von Adresse und Bankverbindung bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden.
Darüberhinausgehende Ansprüche wie z.B. die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sind ausgeschlossen.
5. Einlass- und Vorstellungsordnung
Alle Vorstellungen am Spielort Große Treppe werden Open Air gespielt. Auch bei unsicherer Wetterlage oder bei leichtem Regen werden die Vorstellungen nach Möglichkeit gespielt. Wir empfehlen der Witterung entsprechende Kleidung.
a) Einlass: Um Warteschlangen und größere Menschenansammlungen zu vermeiden, ist auf den Eintrittskarten zusätzlich zur Sitzplatznummer auch der zugewiesene Eingang vermerkt.
Bitte beachten Sie diese Informationen und nutzen Sie nur den Ihnen zugewiesenen Ein- bzw. Ausgang.
b) Kinder unter 3 Jahren haben keinen Zutritt. Das Mitbringen von Hunden, Fahrrädern und Kinderwagen ist nicht gestattet. (Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.)
c) Nacheinlass: Sollten Sie nach Beginn der Vorstellung kommen, können Sie nicht mehr mit der Zuweisung der bestellten Plätze rechnen, die Karten verlieren ihre Gültigkeit. Aufgrund der genauen Platzierung werden wir uns zwar um einen Ersatzplatz und eine Möglichkeit zum Nacheinlass auf Ersatzplätze bemühen, können diese aber nicht garantieren. Eine Rückerstattung der Eintrittskarten nach Vorstellungsbeginn ist grundsätzlich nicht möglich.
d) Lautstärke: Es kann bei Vorstellungen kurzzeitig zu Lautstärkepegeln über LAeqT>85dB kommen. Mit gehörgefährdenden Lautstärken muss gerechnet werden.
e) Ton- und Bildaufzeichnungen: Während der Vorstellung sind das Fotografieren sowie Ton- und Bildaufzeichnungen aus Gründen des Urheberschutzes streng untersagt.
f) Mobiltelefone: Mobiltelefone müssen während der gesamten Vorstellung ausgeschaltet sein.gf) In und auf den Spielstätten der Freilichtspiele besteht ein gesetzliches Rauchverbot. Dies gilt insbesondere auch für den Zuschaubereich auf dem Marktplatz an der Spielstätte Große Treppe.
g) Während des Bühnenbetriebs ist der Aufenthalt im Bühnenbereich nur den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den an der Produktion Beteiligten gestattet.
h) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum der Spielstätte Neues Globe Theater und der dortige Verzehr sind untersagt.
i) Die Freilichtspiele behalten sich das Hausrecht Sie sind berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Das Hausrecht kann an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, sowie an Dienstleister delegiert werden. Den Anweisungen des Personals des Ordnungsdienstes und der von den Freilichtspielen beauftragten Dienstleistern ist uneingeschränkt Folge zu leisten.